ErgoTOP - Betriebssport/Betriebl. Gesundheitsförderung
1. Finanzielle Förderung
1.1. § 20 + 20 a SGB: rückwirkend ab 01.01.2008 (Abgabenfreiheit)
Leistungen zur Verbesserung und zum Erhalt des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer werden bis zu 500,- € pro Jahr von STEUER und SOZIALABGABEN freigestellt. Aber: ausgeschlossen sind Fitnesszentren als Anbieter – es müssen Physiotherapeuten sein!
1.2. § 20 SGB Kassenzuschüsse „PRÄVENTION" (80% Kassenzuschüsse)
Alle gesetzl. Kassen unterstützen Präventiv-Kurse als Gesundheitsmaßnahmen der gesetzl. Versicherten aus den Bereichen Bewegung/Ernährung + Gewichtsmanagement/Entspannung + Stressreduzierung.
1.3. $ 44 SGB Rehasport bzw. § 43 SGB ("Funktionstraining")
In der Regel zahlen die Kassen 50 Gruppen-Einheiten á 45 Min. in 18 Mon. (Ausserhalb des Arztbudgets! Kassen zahlen)
2. Gesundheitsangebote, die wie o.g. gefördert werden
2.1. Nach § 20 + 20 a SGB • Massagen, Physiotherapien, Medizin. orientiertes Gerätefitnesstraining, Ergonom. Firmenbegehung- und beratung (Ergonom. Consulting) u.a.
• Zusätzlich alle unter Punkt 2.2 (§ 20 SGB) genannten Kursangebote zertifizierter Physiotherapueten!
2.2. Nach § 20 Präventiv-Kurse/80% Zuschuss
- Orthopäd. Rückenschule (speziell betriebsorientiert)
- AquaGymnastik und AquaJogging/AquaFitness
- Nordic Fitness/Nordic Walking
- PowerFIT: Gerätegestützter Wirbelsäulenkurs
- PhysioFIT/PhysioBALL: Ganzkörperfitness (integriert: BBP, Ausdauer, Kraft, Stretching etc.)
- Pilates Physio Pilates
An unsere heimischen Firmen- und Personalchefs:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne!
3. Zum Nutzen der betrieblichen Rückenschule
Auftraggeber: